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Die Sterbegeldversicherung – Altbewährtes neu im Fokus

Sterbekassen gehören zu den ältesten bekannten Versicherungsformen. Schon in der Antike gab es vergleichbare Versorgungsvereinbarungen, die später zum Beispiel durch Handwerkszünfte weiterentwickelt wurden. Die Verstädterung und die damit verbundene Abkehr von der bäuerlichen Großfamilie beschleunigte den Versicherungsbedarf im Todesfall. In der heutigen Zeit wird der Markt der Sterbegeldversicherungen sowohl von regional tätigen Sterbekassen in der Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) als auch von den großen Versicherungs-Aktiengesellschaften bedient.

Gut zu wissen: Heute ermöglichen Sterbegeldversicherung Rechner den Verbrauchern, die Höhe der Beiträge vorab zu ermitteln. Zudem ist es dank dieser Rechner möglich, die Kosten und Leistungen verschiedener Versicherer miteinander zu vergleichen – unverbindlich und kostenlos.

Krankenkassen zahlen nicht mehr

Das Sterbegeld wurde 2003 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Zuletzt gab es noch 525 Euro für Versicherte, die Hälfte für mitversicherte Familienangehörige. Für den Beerdigungskaffee mag das knapp reichen, keinesfalls aber für die kompletten Kosten eines Todesfalls, die heute auf durchschnittlich 10.000 Euro beziffert werden. Ausgaben in dieser Höhe übersteigen in vielen Fällen den Wert des Erbes, vielleicht haben die Hinterbliebenen nicht einmal so viel Geld auf der hohen Kante und müssen sich verschulden, um von einem nahen Angehörigen würdevoll Abschied zu nehmen. Die private Vorsorge durch eine Sterbegeldversicherung kann verhindern, dass zu dem Leid finanzielle Sorgen hinzukommen.

Sterbegeldversicherung interessant trotz niedriger Zinsen

Eine Sterbegeldversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, die ihre Leistungen nur im Todesfall erbringt. Durch monatliche Beiträge wird ein bestimmter Geldbetrag angespart, die Versicherungssumme. Diese Summe wird bei Tod des Versicherten ausgezahlt. Eine Leistung für den Erlebensfall ist nicht vorgesehen, üblich ist aber die Begrenzung der Beitragszahlung auf ein vereinbartes Höchstalter, in der Regel zwischen 65 und 85 Jahren.

Der Beitrag setzt sich in der Kalkulation der Versicherer aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Ein kleiner Anteil wird für die Kosten des Vertragsabschlusses und der Verwaltung gebraucht.
  • Der größte Teil wird zum Aufbau des sogenannten Deckungskapitals verwendet. Die Versicherung spart die Beiträge und legt sie verzinslich an.
  • Einige Versicherte sterben, bevor dieser Sparprozess beendet ist. Um auch in diesen Fällen seiner Leistungspflicht nachkommen zu können, kalkuliert das Versicherungsunternehmen einen Risikoanteil.

Gerade in der schon lange anhaltenden Niedrigzins-Phase kann eine Sterbegeldversicherung auch unter Rendite-Gesichtspunkten interessant sein. Einerseits garantieren die Versicherer eine gewisse Mindestverzinsung. Aktuell beträgt der höchstmögliche Rechnungszins 0,9 %. Er gilt über die gesamte Vertragslaufzeit, auch wenn er für Neuverträge herabgesetzt werden sollte. Andererseits erwirtschaften die Versicherer Überschüsse aus den drei Beitragsbestandteilen. Zinsgewinne aus dem Sparanteil fallen derzeit nicht mehr so üppig aus. Dafür führt die Digitalisierung des Geschäftsbetriebs zu Kosteneinsparungen, die als Gewinne an die Versicherten weitergegeben werden. Und wenn Menschen eine höhere Lebenserwartung haben als früher, führt das zu einem Sterblichkeitsgewinn aus dem Risikobeitrag.

Sterbegeld gegen Einmalbeitrag

Alternativ zur Sterbegeldversicherung mit laufender Beitragszahlung ist auch eine Versicherung gegen einen Einmalbeitrag möglich. Hierfür können zum Beispiel eine Abfindung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben, ein fälliger Banksparplan oder die Kapitalleistung einer anderen Lebensversicherung eingesetzt werden. Wer zum Beispiel mit fünfzig Jahren 5.000 Euro in eine Todesfallversicherung einzahlt, kann mit garantierter Verzinsung und nicht garantierter Überschussbeteiligung mit einer Verdopplung dieser Summe bis zum 85. Lebensjahr rechnen. Sicher, das wäre auch mit einer Geldanlage bei einer Bank zu erreichen. Bei der Beerdigungsversicherung trägt der Versicherer aber das biometrische Risiko eines vorzeitigen Todes. Hier steht also von Anfang an die komplette Versicherungsleistung zur Verfügung, während sich das Bankguthaben nur nach und nach verzinst.

Angebote der Bestattungsvorsorge genau vergleichen

Auf den ersten Blick scheinen sich die Angebote für die Sterbeversicherung verschiedener Unternehmen nur in der Beitragshöhe bzw. in der Leistung im Todesfall zu unterscheiden. Im Kleingedruckten gibt es aber oft gravierende Unterschiede. Die Dauer der Beitragszahlung wurde bereits angesprochen. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Frage einer Gesundheitsprüfung. Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sieht in den ersten Jahren nach dem Abschluss oft nur begrenzte Leistungen vor. Außerdem kommt sie für einen gesunden Versicherten unnötig teuer. Die Versicherer müssen damit rechnen, dass sich in Tarifen ohne Gesundheitsprüfung vor allem Menschen versichern, die um eine Erkrankung wissen. Entsprechend höher muss der Risikobeitrag kalkuliert sein. Schließlich sollten Interessenten an einer Bestattungsvorsorge noch auf Sonderleistungen achten, zum Beispiel Übernahme von Überführungskosten bei Tod im Ausland.

Sterbegeld für andere versichern

Sterben ist für viele Menschen ein Tabu-Thema. Schon der eigene Tod wird verdrängt. Noch schwieriger ist es, selbst ganz sachliche Fragen mit den eigenen Eltern oder anderen nahestehenden älteren Menschen zu besprechen. Bei der Sterbegeldversicherung lässt sich dieses Problem sehr elegant umgehen: Das deutsche Recht erlaubt es, die gewöhnlichen Beerdigungskosten für eine andere Person zu versichern, ohne dass diese davon weiß oder gar einen Versicherungsantrag unterschreiben müsste. Die maximale Höhe der Versicherungssumme wird von der Aufsichtsbehörde in regelmäßigen Abständen neu festgelegt. Aktuell liegt sie bei 8.000 Euro. Kinder, die Bedenken haben, ob sie bei einem plötzlichen Tod eines Elternteils die Beerdigungskosten aufbringen können, dürfen also eine Bestattungsversicherung bis zu einer Summe von 8.000 Euro abschließen, ohne das unangenehme Gespräch mit den Eltern geführt zu haben. Die Vertragsgestaltung erfolgt so, dass ein (erwachsenes) Kind Versicherungsnehmer und Beitragszahler der Todesfallversicherung ist und im Todesfall auch das Bezugsrecht für die Versicherungssumme hat. Das Elternteil ist lediglich die Gefahrsperson (auch Risikoperson oder versicherte Person genannt), von deren Leben die Fälligkeit der Versicherungsleistung abhängt.